kombinierter Verkehr

kombinierter Verkehr
I. Begriff:Bezeichnung für den Transport von Gütern mit zwei oder mehr Verkehrsträgern ohne Wechsel des Transportgefäßes. Das Vorliegen eines einheitlichen Beförderungsvertrages (Durchfrachtvertrag) ist i.Allg. nicht zwingende Voraussetzung. Ziel des k.V. ist es, durch Verknüpfung verschiedener Transportmittel durchgängige Transportketten vom Versender zum Empfänger (Haus-zu-Haus-Verkehr) zu bilden und dabei die spezifischen Vorteile der einzelnen Verkehrsträger zu nutzen.
II. Arten/Formen:1. K.V. mit unselbstständigen Ladeeinheiten: Ladegefäße, die ohne Hilfsmittel nicht zur Ortsveränderung von Gütern geeignet sind. Als Ladeeinheiten werden v.a. Container in unterschiedlicher Form (Übersee-, ISO-, Binnen- und Luftverkehrscontainer) und Größe (Klein-, Mittel- und Großcontainer) sowie Wechselaufbauten eingesetzt. Für den k.V. von besonderer Bedeutung sind die Großcontainer, die in Bezug auf ihre Eckbeschläge auf Straßen-, Schienen-, und Wasserfahrzeuge ausgelegt sind.
- Im k.V. mit austauschbaren Ladeeinheiten sind im Prinzip Kombinationen zwischen allen Verkehrsträgern denkbar (Schiene/Straße, Straße/Flugzeug, Schiene/Flugzeug, Schiene/Schiff, Straße/Schiff, Flugzeug/Schiff).
- Eine Sonderstellung nehmen die für den k.V. Schiene/Straße entwickelten Wechselaufbauten ein; dabei handelt es sich um nicht stapelbare Ladegefäße, die i.d.R. mit vier ausklappbaren Stützbeinen ausgerüstet sind. Wechselaufbauten können von bes. ausgerüsteten Straßenfahrzeugen ohne fremde Hilfe abgesetzt und aufgenommen werden.
- 2. K.V. mit selbstständigen Ladeeinheiten (Huckepack-Verkehr i.w.S.): Transport eines Verkehrsmittels durch ein anderes.
- a) Huckepack-Verkehr (i.e.S.): Verladung und Beförderung von Straßenfahrzeugen auf Schienenfahrzeugen; im Huckepack-Verkehr der Bahnen Beförderung von Wechselaufbauten, Sattelaufliegern und Lkw mittels besonderer Wippen- und Taschenwaggons.
- b) Eine Sonderform des k.V. Schiene/Straße bildet die „Rollende Landstraße“, bei der auf Spezialtiefladewaggons mit durchgehendem Boden ganze Lastzüge oder Sattelzüge befördert werden.
- c) Roll-on/Roll-off-Verkehr (Ro-Ro-Verkehr): K.V. von Landfahrzeugen auf Wassertransportmitteln, wobei Kraftfahrzeuge und/oder Schienenfahrzeuge über spezielle Laderampen mit eigener Kraft ein Ro-Ro-Schiff bzw. ein Fährschiff befahren und verlassen. I.w.S. umfasst dieser Begriff auch die Beförderung rollender Ladung ohne eigenen Antrieb (z.B. Trailer), die mit besonderen Umschlaggeräten auf das Schiff gebracht werden.
- d) Barge-Verkehr: K.V. von schwimmfähigen, antriebslosen Ladebehältern auf Seeschiffen; entwickelt zur Bildung von Transportketten Binnengewässer-See-Binnengewässer. Lash-Leichter (Bargen) werden im Binnenverkehr als Teile von Schubverbänden befördert und in Seehäfen als ganzes auf Seeschiffe verladen. Barge-Verkehre haben im Seeverkehr nur noch eine relativ geringe Bedeutung.
III. Umschlag:Die Wirtschaftlichkeit des k.V. hängt entscheidend vom Vorhandensein optimaler Schnittpunkte in der Transportkette zwischen den Verkehrsträgern ab. Als besondere Infrastruktureinrichtungen für den k.V. haben sich zunehmend sog. Terminals herausgebildet, z.B. Hafen-Containerterminals und Container-Bahnhöfen mit besonderen Einrichtungen (Hebe- und Förderzeuge) für den Vertikalumschlag sowie Huckepack-Bahnhöfe mit speziellen Kopf- und Seitenrampen. In den letzten Jahren sind die Anforderungen an die informatorischen Schnittstellen in den Terminals gewachsen.

Lexikon der Economics. 2013.

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